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Amalgam-Füllungen waren bisher die Standardversorgung der GKV für Zahndefekte im Seitenzahnbereich. Seit 1.1.2025 sind diese Füllungen in Deutschland verboten. Die GKV übernimmt nun standardmäßig Kunststoff-Füllungen – allerdings nur in sichtbaren Zahnbereichen. Bei Backenzähnen bleibt der Eigenanteil hoch, da hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold in der Regel nicht erstattet werden.
Noch größer sind die Versorgungslücken bei Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Implantaten. Hier zahlt die gesetzliche Kasse nur den sogenannten befundbezogenen Festzuschuss, der maximal 60–75 % der Kosten deckt, je nachdem wie gut die Vorsorge über ein lückenloses Bonusheft nachgewiesen werden kann. Wer eine ästhetisch ansprechende und langlebige Lösung möchte, muss diese aus eigener Tasche zahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur das medizinisch Notwendige – wer eine bessere Versorgung wünscht, wird oft zum Selbstzahler. Typische Lücken sind:
Eine Zahnzusatzversicherung fängt die Kosten auf und ermöglicht eine optimale Versorgung, ohne dass das Haushaltsbudget zu sehr belastet wird.
Je nach Tarif können folgende Leistungen abgesichert werden:
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Basisversorgung – wer eine höhere Qualität und ästhetische Lösungen möchte, profitiert von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Diese reduziert hohe Eigenkosten und ermöglicht eine Rundum-Versorgung für gesunde Zähne.